Mehr Chancen für schwer vermittelbare Arbeitslose

Mit zwei Gesetzentwürfen will die Regierung die Qualifizierung und die Beschäftigungschancen von jungen Menschen und Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen verbessern. Besonders interessant ist der Hinweis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf die Möglichkeit einer besonderen Unterstützung von KMU, die schwer vermittelbare Jugendliche einstellen.

Wie diese besondere Unterstützung von KMU ausschauen wird, ist noch nicht bekannt. Den Mehrausgaben im Rahmen der neuen Regelungen stünden jedoch Einsparungen an anderen Stellen gegenüber, ließ das Bundessozialministerium bereits wissen.

Zu den Gesetzentwürfen gibt das BMAS folgende Erläuterungen (im Wortlaut, Hervorhebungen durch Redaktion MittelstandsWiki):

  • Ein Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung wird eingeführt. Arbeitgeber erhalten diesen Zuschuss, wenn sie langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige über 25 Jahren mit besonderen Vermittlungshemmnissen einstellen. Voraussetzung ist, dass grundsätzlich mindestens 6 Monate lang erfolglos versucht wurde einen Betroffenen zu vermitteln und eine Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist.
  • Der Beschäftigungszuschuss beträgt maximal 75% des gezahlten tariflichen bzw. ortsüblichen Bruttoentgelts sowie den pauschalierten Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung.
  • Daneben können Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung gezahlt werden. Der Beschäftigungszuschuss wird als Ermessensleistung für in der Regel 24 Monate gewährt, kann aber, wenn die Fördervoraussetzungen weiter vorliegen, auch wiederholt gewährt werden.
  • Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2009 findet der Beschäftigungszuschuss in modifizierter Form Anwendung.

Die Auswirkungen des Förderinstruments auf den Arbeitsmarkt und den Bundeshaushalt werden in den Jahren 2008 bis 2010 untersucht. Dem Deutschen Bundestag wird hierüber bis zum 31. Dezember 2011 berichtet.

Das Gesetz zur Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen reiht sich ein in die Bemühungen der Bundesregierung, den Jüngeren unter 25 Perspektiven auf Ausbildung und Arbeit zu geben. Insbesondere beim Einstieg ins Berufsleben darf kein Leerlauf entstehen. Diesem Ziel dienen folgende wesentliche Maßnahmen des Entwurfs:

  • Es werden zwei Arbeitgeberzuschüsse – Eingliederungszuschuss und Qualifizierungszuschuss – zum 1. Oktober 2007 im Arbeitsförderungsrecht und der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Leistung für Jüngere zur Eingliederung in das Erwerbsleben eingeführt.
  • Der Eingliederungszuschuss zielt auf Jugendliche unter 25 mit Berufsabschluss, der Qualifizierungszuschuss dagegen auf Jugendliche unter 25 ohne Berufsabschluss ab. Beide Zuschüsse sind Ermessensleistungen; der Eingliederungszuschuss wird in Höhe von 25 bis höchstens 50% und der Qualifizierungszuschuss in Höhe von 50% des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts geleistet.
  • Bei der Förderung werden höchstens Bruttoarbeitsentgelte von 1.000 Euro monatlich zugrunde gelegt. 15 Prozentpunkte werden für die Qualifizierung verwendet. Hierbei können auch Qualifizierungsbausteine oder die noch zu entwickelnden Ausbildungsbausteine genutzt werden. Damit soll das Nachholen des Berufsabschlusses erleichtert werden.
  • Beide Leistungen sind bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
  • Darüber hinaus löst die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Ausbildungspakt ein, die Förderung von jeweils 40.000 Plätzen bei der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) für die kommenden drei Jahre sicherzustellen. Dazu wird die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher auf Grund ihres Erfolgs als Arbeitgeberleistung dauerhaft in das Arbeitsförderungsrecht übernommen und die Fördervoraussetzungen im wesentlichen inhaltsgleich gesetzlich geregelt.
  • Als eine weitere wesentliche Maßnahme wird eine Arbeitgeberförderung für die sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufausbildungsvorbereitung und Ausbildung eingeführt. Gefördert werden können Maßnahmen der sozialpädagogischen Begleitung, die die Integration benachteiligter Jugendlicher in den Arbeitsprozess stabilisieren. Klein- und Mittelbetriebe können bei der Administration und Organisation betrieblicher Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen unterstützt werden.

(BMAS/ml)