Eine Befragung von knapp 2000 Unternehmen durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) ergab, dass Betriebsräte als Mitarbeitervertretungen in Deutschland längst nicht so konkurrenzlos sind, wie Gewerkschaften glauben machen wollen. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben lassen ihre Interessen gegenüber der Geschäftsleitung durch einen Betriebsrat vertreten. Sie bevorzugen andere Formen.
Wie die Befragung im Rahmen des Zukunftspanels des IW zeigte, besteht beinahe in jedem vierten befragten Unternehmen mit mehr als fünf Mitarbeitern eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer, die nicht auf dem Betriebsverfassungsgesetz fußt. In vielen Betrieben übernehmen die Mitarbeiter einzeln oder als Gruppe Verantwortung, besitzen Entscheidungsbefugnisse und bestimmen auf diesem Wege mit über die betrieblichen Geschicke, zum Nutzen von Belegschaft und Unternehmen.
Die gesetzlich geregelte Mitbestimmung könnte daraus lernen, so die Experten des Instituts. Das Betriebsverfassungsgesetz solle um einen Passus ergänzt werden, der festlegt, dass ein Mindestanteil der Belegschaft an der Wahl zum Vertretungsgremium teilgenommen haben muss, damit dieses seine Berechtigung hat. Darüber hinaus verringere die einseitige Finanzierungspflicht des Arbeitgebers das Interesse der Beschäftigten, die Kosten der Mitbestimmung in Grenzen zu halten und günstigere alternative Mitbestimmungsformen zu wählen. Auch hier seien andere Lösungen gefragt.
Weiter Details bietet ein Papier des IW per Download. (IW/ml)
Mitbestimmung: Was sich verbessern lässt
Die von Experten diskutierten Reformvorschläge betreffen vor allem drei Punkte: Geltungsbereich des Gesetzes
Finanzierung
Weitere Änderungen
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