Lärm, Erschütterungen, Vibrationen und ähnliche Störeinflüsse sind tückisch. Sie werden auch dann noch als lediglich unangenehm empfunden, wenn sie in Wirklichkeit bereits Grenzwerte überschritten haben, ab denen körperliche Schäden auftreten. Deshalb ist am 9. März 2007 die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen mit neuen Grenzwerten in Kraft getreten.
Was es rund um diese neuen Grenzwerte und die Verordnung zu beachten gibt, wo man sich genauer informieren kann und welche Vor- und Nachteile den Betrieben daraus entstehen, beschreibt MittelstandsWiki-Autorin Sabine Philipp in ihrem aktuellen Beitrag „Arbeitsschutzverordnung Lärm und Vibration – Rütteln und Rattern halten sich in Grenzen„. (ml)