Die Privilegien der Wohlfahrtsverbände verzerren den Wettbewerb überall dort, wo die Verbände in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen wirtschaften. Deshalb fordert der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) anlässlich einer geplanten Anhörung im Bundestag zum „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ eine Gleichstellung von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit den Wohlfahrtsverbänden.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum bürgerschaftlichen Engagement sieht vor, dass nur Ehrenamtliche gefördert werden, die sich in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände engagieren. Das gleiche ehrenamtliche Engagement in privatwirtschaftlichen Unternehmen soll jedoch von der Förderung ausgeschlossen werden, so der BDWi. Engagement müsse unabhängig davon gefördert werden, wo es erbracht wird. Es gehe um Leistungen für Menschen und nicht um Subventionen für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Wohlfahrtsverbände. Eine nachhaltige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts würde den Wettbewerb bei den sozialen Dienstleistungen stärken. Das hätte bessere und günstigere Leistungen für die Betroffenen – zum Beispiel in der Altenpflege oder in der Jugendhilfe – und höhere Steuereinnahmen zur Folge, argumentiert der Verband weiter. ( BDWi/ml)