Dass Mitarbeiter nicht immer das machen, was der Chef will, ist leider Alltag. Aber nicht jedes Fehlverhalten ist gleich ein Anlass für eine Abmahnung. Umgekehrt kann zu lange Nachsicht ebenso falsch sein, wie uns der Berliner Rechtsanwalt und Abmahnexperte Dr. Hans-Georg Meier im Interview erklärte. Oft soll die Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung dienen. Das klappt aber nur, wenn bestimmte Formen und Fristen eingehalten werden.
Anfang nächster Woche wird RA Dr. Meier in einer zweiten Podcastfolge auf weitere Aspekte rund um die Abmahnung eingehen. (ml)
Mehr Informationen zum Thema Abmahnung:
- Arbeitsrechtliche Abmahnung (Schwerpunktbeitrag zum Thema)
- Alkohol in KMU (Sonderfall einer Abmahnung wegen Alkoholkonsums im Betrieb)
- Kündigungsschutz (Abmahnung als Vorstufe einer Kündigung)