Viele Sozietäten von Freiberuflern werden entsprechend den Ende Mai beschlossenen Änderungen des Unternehmensteuerreformgesetzes ab 2008 die Förderung von Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr in Anspruch nehmen können, da ihr Gewinn insgesamt die Grenze von 100.000 Euro übersteigt. Damit ist nach Ansicht des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) die Rücklagenbildung für Personengesellschaften nicht ausreichend abgesichert.
Es werde gerade bei neuen Zusammenschlüssen die Frage aufkommen, ob nicht eine Bürogemeinschaft, wo jeder einzelne seine eigene Praxis nach außen betreibt und lediglich die Bürokosten gemeinsam getragen werden, wesentliche steuerliche Vorteile bringen und die notwendige Liquidität verbessern kann, mahnt der Verband. Der Einzelne könne dann in vielen Fällen die Investitionsförderung in Anspruch nehmen und bei einer eventuellen späteren Beendigung und Begründung einer neuen Gemeinschaft die vom BFB kritisierte verschärfte Besteuerung im Rahmen der Realteilung vermeiden.
Auch die Möglichkeit der Sonderabschreibung in Höhe von 20% für kleine und mittlere Unternehmen werde durch die zwingende Poolbildung und Abschreibung auf fünf Jahre für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) voraussichtlich in vielen Fällen nicht möglich sein. Die gewinnerhöhende Auflösung einer zuvor gebildeten Investitionsrücklage könne im Jahr der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes durch die gleichzeitige gewinnmindernde Kürzung der tatsächlichen Anschaffungskosten in Höhe dieser Rücklage entsprechend kompensiert werden. Soll die Gewinnkompensation in voller Höhe vorgenommen werden, müssen die Anschaffungskosten bei einer 40-%-Investitionsrücklage mehr als 1666,67 Euro betragen, damit ein Wirtschaftsgut nicht in den GWG-Pool eingeht und die Sonderabschreibung neben der normalen Abschreibung in Anspruch genommen werden kann, erklärt der Verband. (BFB/ml)