Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe ist in den letzten zehn Jahren erheblich zurückgegangen. Das zeigt das aktuelle IAB-Betriebspanel, eine jährliche Befragung von 16.000 Betrieben und Verwaltungen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Nur noch etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten wird von Flächentarifverträgen erfasst. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 69% der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Flächentarifvertrag galt. 2006 waren es nur noch 57%. In Ostdeutschland sank der Anteil der Tarifgebundenen von 56% auf 41%.
Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Rückgang um zwei Prozentpunkte im Westen bzw. um einen Prozentpunkt im Osten. Der Rückzug der Flächentarifverträge geht im Westen weiter. In Ostdeutschland deuten die Zahlen der letzten Jahre dagegen eher auf eine Stabilisierung hin – allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau.
18% der westdeutschen und 22% der ostdeutschen Beschäftigten arbeiten in Betrieben, die sich an einem Flächentarifvertrag orientieren. Für 8% der Beschäftigten im Westen und 13% im Osten gilt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag. Betriebliche Bündnisse gelten für 12% der Beschäftigten.
Der Anteil der Beschäftigten, die in einem Unternehmen mit einem betrieblichen Bündnis zur Wettbewerbs- und Standortsicherung arbeiten, liegt bei 12%. Je größer ein Betrieb ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein entsprechendes Bündnis vereinbart wird: 20% der Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten haben ein betriebliches Bündnis abgeschlossen. Bei den Branchen fällt vor allem das verarbeitende Gewerbe ins Auge: Für 27% der dort Beschäftigten gilt ein betriebliches Bündnis.
Nur in knapp einem Viertel der Fälle werden betriebliche Bündnisse als Reaktion auf eine aktuelle Krise abgeschlossen. Die Mehrheit der Betriebe nutzt die betrieblichen Bündnisse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit – also um die Konkurrenzfähigkeit des Betriebes generell zu stärken oder um eine mögliche Krise von vornherein abzuwenden.
Zugeständnisse bei der Arbeitszeit spielen eine etwas größere Rolle als Zugeständnisse bei der Bezahlung. 90 Prozent der Vereinbarungen zur Beschäftigungs- oder Standortsicherung enthalten Zugeständnisse der Arbeitnehmerseite bei der Arbeitszeitgestaltung, 78% bei der Entlohnung. Rund zwei Drittel der Bündnisse bringen für die Beschäftigten sowohl bei der Arbeitszeit als auch bei der Entlohnung Einschränkungen mit sich.
Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels können im Internet in Form einer PDF-Datei abgerufen werden. (idw/ml)