Wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute mitteilte, ist anscheinend eine Pflichtkopie von Websites und Weblogs für die Deutsche Nationalbibliothek seitens der Regierung im Gespräch. Eine solche Regelung wäre nach Schätzungen von Experten des BITKOM mit jährlichen Mehrkosten von rund 115 Millionen Euro für die betroffenen Unternehmen verbunden.
Die Aufnahme von Netzinhalten in die Nationalbibliothek ist zwar schon seit Mitte 2006 im Paragraf 3, Absatz 3 des „Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek“ vorgeschrieben, nicht aber die Ablieferung durch den Website-Betreiber. Die bisherige Regelung sieht vor, dass elektronisch zugängliche Netzinhalte von der Nationalbiliothek „abgeholt“ werden können (Paragraf 16). Dies wurde bisher in Form so genannter Harvestermethoden (Abruf nach einem Stichprobenverfahren) auch unbürokratisch und ohne Kosten für die Unternehmen praktiziert.
Genau hier setzt die Kritik des BITKOM an den geplanten Änderungen an. Man habe nichts gegen die Archivierung als solche einzuwenden, verlautet der Verband. Wohl aber werde in der Diskussion jetzt eine unverhältnismäßig weit gefasst „Pflichtablieferungsverordnung“ angedacht, die mit enormen Mehrkosten für die Unternehmen verbunden sei. Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar. (BITKOM/ml)