Die Einstufung der deutschen Meisterausbildungsgänge in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO) in eine dem Niveau des deutschen Meistertitels angemessene Stufe der neuen EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie war lange umstritten. Dem Bundeswirtschaftsministerium ist es nach langwierigen Verhandlungen nun aber gelungen, die anderen EU-Mitglieder von der Qualität der deutschen Meisterausbildung zu überzeugen.
Dass die deutschen Meisterausbildungen die Kriterien für die Einstufung in die dritte Qualifikationsstufe erfüllen, war schon länger unstreitig. Einige Mitgliedstaaten befürchteten jedoch, dass den eigenen Handwerkern in Deutschland durch die Aufnahme der Meisterausbildungen in den Anhang II der Richtlinie Nachteile drohen könnten. Diese Bedenken seien jetzt aber ausgeräumt, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Durch diese Entwicklung kann jetzt ein schriftliches Abstimmungsverfahren eingeleitet werden, nach dessen Abschluss im Herbst 2007 das Handwerk mit der offiziellen Anerkennung durch die EU rechnen darf. (BMWi//ml)