In unserer vierten Podcastfolge zur Besteuerung von Firmenübertragungen nach dem neuen Unternehmenssteuergesetz erläutert der Berliner Steuerberater Karsten Schmidt einige noch offene Fragen der steuerlichen Interpretation. Vor allem der Anteil des so genannten „begünstigten Firmenvermögens“ ist im Gesetz mit unterschiedlich auslegungsfähigen Begriffen definiert, deren tatsächliche Bedeutung erst im Laufe der kommenden Monate durch die Rechtspraxis geschärft werden wird.
So ist die Begünstigung an eine Fortführung der Firma in „gleicher Art und Weise“ geknüpft. Was aber bedeutet „gleiche Art und Weise“? Was passiert, wenn eine solche Fortführung durch Veränderungen im Markt eher zum Tod einer Firma als zur Erhaltung führen würde? Der Markt ist schließlich keine statische Größe. Karsten Schmidt gibt eine erste Orientierungshilfe. (ml)
Weitere Quellen zum Thema
Podcasts
- Firmennachfolge, die liebe Steuer und die neuen Gesetze (Folge 1 zum aktuellen Podcast)
- Was Unternehmensnachfolger derzeit versteuern müssen (Folge 2 zum aktuellen Podcast)
- Die Unternehmensnachfolge nach neuem Steuerrecht (Folge 3 zum aktuellen Podcast)
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