Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich am vergangenen Freitag in Berlin mit der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen befasst. Dahinter verbirgt sich ein gravierendes Problem für Unternehmen, die auf der Basis einer eingekauften Lizenz Produkte entwickeln. Geht der Patentinhaber nämlich pleite, kann nach bisherigem Recht der Insolvenzverwalter den Lizenzvertrag im Insolvenzverfahren beenden. Das soll sich nun nach Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (siehe Bild) ändern.
Beispiel: Ein kleines Unternehmen entwickelt ein neues Verfahren für die Proteinsynthese und lässt sich dies patentieren. Auf der Grundlage dieses Patents räumt es einem großen Unternehmen eine Lizenz zur Nutzung des Verfahrens ein, das im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages ein neues Medikament zur Marktreife bringt. Der Patentinhaber wird insolvent. Im Insolvenzverfahren macht der Insolvenzverwalter zur Anreicherung der Insolvenzmasse von seinem Recht Gebrauch, den Lizenzvertrag mit dem Unternehmen zu beenden und die Lizenz zu einem erheblich höheren Preis an ein Konkurrenzunternehmen zu vergeben. Folge ist, dass der erste Lizenznehmer sein neues Medikament nicht weiter vertreiben kann und ihm hierdurch ein Schaden entsteht, der im Regelfall einen mehrfachen Millionenbetrag ausmacht.
Laut Bundesjustizministerin Zypries werde man in naher Zukunft einen entsprechenden Regelungsvorschlag unterbreiten, um die berechtigten Interessen des Lizenznehmers in einer solchen Situation besser zu schützen. Damit solle auch das Vertrauen von Investoren gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden, so die SPD-Ministerin. (Bundesministerium der Justiz/ml)