Unternehmensbereiche sind – anders als private Wohnräume und Immobilien – oft eine Mischung aus öffentlich zugänglichen Bereichen, wie zum Beispiel einem Laden, und rein internen Geschäftsräumen, zum Beispiel Buchhaltung oder Lagerhallen. Daher ist das Hausrecht für Unternehmer ein komplizierter Kompromiss zwischen dem Schutz der Kunden vor der Willkür des Hausherrn und dem Schutz des Hausherrn vor übel gesonnenen Betriebsfremden.
Besonders konfliktträchtig und immer wieder Anlass zum Streit um das Hausrecht vor Gericht sind die Zutrittsrechte von Gewerkschaftsvertretern, da hier gleich mehrere, mehr oder minder gegensätzliche, aber berechtigte Interessen aufeinander prallen. Ähnlich kompliziert ist das Hausrecht gegenüber renitenten Kunden.
Für solche und viele andere typische Streitfälle gibt unsere Autorin Sabine Philipp Tipps und Orientierungshilfen in ihrem Beitrag „Hausrecht für Unternehmer – Hinterzimmer gelten als Privaträume„. (ml)