Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten durch das 1990 zwischen Deutschland und Polen geschlossene Abkommen über die Erbringung von Bauleistungen in Deutschland benachteiligt werden und wird deshalb Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, meldet der Pressedienst der Kommission.
Deutschland wendet gegen die Klage der Kommission ein, von dem Abkommen könnten nur deutsche Unternehmen Gebrauch machen und polnische Subunternehmer beauftragen. Aufgrund von Übergangsregelungen im Beitrittsvertrag könne Deutschland die Entsendung von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten in der Bauwirtschaft zudem weiterhin beschränken.
Tatsache ist: In anderen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen, die Bauleistungen in Deutschland anbieten wollen, kommen nicht in den Genuss der Vorteile des Abkommens und können deshalb für ihre Dienste nicht auf polnische Subunternehmer zurückgreifen. (EU-Kommission/ml)