
In der dritten Folge unseres Podcasts zur Unternehmensnachfolge geht es um das kommende neue Steuerrecht. Zum Beispiel muss in Zukunft zwischen einem „begünstigten“ und einem „nicht begünstigten“ Vermögensanteil unterschieden werden. Als begünstigt gilt – grob gesagt – was dem operativen Ergebnis des Unternehmens dient. Was einfach klingt, ist in der Praxis deutlich komplizierter. Steuerberater Karsten Schmidt erklärt einige Feinheiten des neuen Rechts. (ml)
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