Seit bekannt wurde, dass die Bundesregierung eine Verminderung der Besteuerung der ehrenamtlich tätigen Bürger anstrebt, gab es zum Teil harsche Kritik seitens mittelständischer Dienstleister (wir berichteten darüber), die vielfach vor Ort in Konkurrenz zu den Ehrenamtlichen stehen. Am Mittwoch wurde nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in geänderter Fassung vom Finanzausschuss angenommen. Das Gesetz soll am Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
Bei der Abstimmung enthielten sich die Oppositionsfraktionen geschlossen der Stimme. Die Koalitionsfraktionen hatten ihrerseits neun Anträge vorgelegt, die den ursprünglichen Regierungsentwurf in wesentlichen Punkten ändern. Im Vordergrund steht dabei ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen.
Sind die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher als dieser Freibetrag, müssen sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, heißt es in der Begründung zum Änderungsantrag. Wer die Aufwandspauschale in Anspruch nimmt, soll nicht zusätzlich noch die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und auch nicht den so genannten Übungsleiterfreibetrag gewährt bekommen.
Die Einführung der Aufwandspauschale führt den Angaben zufolge zu Steuermindereinnahmen von 145 Millionen Euro. 100 Millionen Euro davon können durch den Wegfall des ursprünglich geplanten Abzugs von der Steuerschuld in Höhe von 300 Euro jährlich aufgebracht werden, den jene erhalten sollten, die monatlich im Durchschnitt mindestens 20 Stunden lang alte, kranke oder behinderte Menschen kostenlos betreuen.
Der Übungsleiterfreibetrag wird wie vorgesehen von derzeit 1848 Euro auf 2100 Euro angehoben. Zudem sollen die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden einheitlich auf 20% angehoben werden. Geplant ist ferner, den Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von derzeit 307.000 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Die Koalition folgte damit einer Anregung aus dem Bundesrat, nachdem im Regierungsentwurf lediglich 750.000 Euro vorgesehen waren.
Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen soll nach dem Willen des Ausschusses von jeweils 30.878 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr erhöht werden.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten mit der Wahlmöglichkeit, für das Veranlagungsjahr 2007 noch das alte Recht in Anspruch nehmen zu können. (Deutscher Bundestag/ml)