Lange Zeit litt das Image der Versicherungen unter unseriösen Vermittlern, die oft auf eigene Rechnung oder über Zwischenfirmen beauftragt mit schlechter Beratung und Drückermethoden Kunden übertölpelten. Seit dem 22. Mai dieses Jahres aber gelten neue Bestimmungen für die Ausübung der Tätigkeit des Vermittlers, die dem ein Ende bereiten sollen.
Das neue Versicherungsvermittlerrecht ist eine nationale Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie von 2002 in deutsches Recht. Seitdem gelten erheblich höhere Ansprüche und strengere Pflichten für Versicherungsvermittler, die auch die Versicherungen begrüßen. Welche Pflichten und Anforderungen das sind, erklärt unser Autor Eike Schulze in seinem neuesten Beitrag „EU-Vermittlerrichtlinie – wer Versicherungen verkauft, muss mehr können“. (ml)