Die FDP-Fraktion im Bundestag will die Kommunen mit einem Antrag im Parlament daran hindern, mit gewerblichen Tätigkeiten dem lokalen Mittelstand in die Quere zu kommen. Die FDP-Abgeordneten bemängeln, dass sich die Kommunen in einem Umfang wirtschaftlich betätigen, der weit über den „Kernbereich der Daseinsvorsorge“ hinausgeht.
Derzeit sei sogar eine Ausweitung festzustellen. Dadurch würden vor allem kleine und mittlere Betriebe im Mittelstand und im Handwerk benachteiligt und in ihrer Wettbewerbsfreiheit beeinträchtigt.
Anders als die kommunalen Unternehmen hätten der Mittelstand und die Handwerker weder eine garantierte Finanzausstattung noch günstige Finanzierungsmöglichkeiten und zudem ein Insolvenzrisiko. Es gebe keine Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen privatwirtschaftlichen und kommunalen Betrieben. Die derzeitige Rechtslage sei so, dass private Konkurrenten nicht mit Erfolg gegen eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vor den Verwaltungsgerichten klagen könnten. Sie hätten daher meist keine Möglichkeit, sich gegen einen Marktzutritt kommunaler Wirtschaftsunternehmen zu wehren, der die Grenzen der jeweiligen Gemeindeordnung überschreitet.
Die FDP vermisse einen „angemessenen Rechtsschutz“ privatwirtschaftlicher Unternehmen gegen den „rechtswidrigen Marktzutritt“ kommunaler Wirtschaftsunternehmen. Erforderlich sei daher eine gesetzliche Klausel, die einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und vor allem ihrer privatrechtlich organisierten Tochtergesellschaften begründen kann. (Bundestag/ml)