Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) verspricht sich von der Unternehmensteuerreform, über die der Bundesrat heute am Freitag abstimmt, eine positive Wirkungen auf den Standort Deutschland. Dies gelte vor allem für die Absenkung der Steuerbelastung auf unter 30% für Kapitalgesellschaften und einbehaltene Gewinne von Personenunternehmen.
Nachbesserungsbedarf sieht der BVR allerdings bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Investitionsschädliche Einschnitte müssten in jedem Fall vermieden werden, so der Verband. Vor allem die geplanten Regelungen zur Einschränkung der Fremdfinanzierung durch die so genannte Zinsschranke gingen weit über das international übliche Maß hinaus.
Die geplante Einführung einer Abgeltungsteuer sei zwar ein richtiger Schritt zur Neuordnung der Besteuerung der Kapitalerträge, schon jetzt zeige sich aber, dass in verschiedenen Punkten dringend nachgearbeitet werden müsse. So wird nach Ansicht des BVR das Vereinfachungspotential bei der Besteuerung der Einnahmen aus Kapitalanlagen noch nicht konsequent genutzt.
Der BVR kritisiert besonders die vielfältigen Ausnahmen von der Abgeltungsteuer, die bei vielen Anlegern doch wieder eine Steuerveranlagung erforderlich machten. So gilt die Abgeltungsteuer nicht für Unternehmer oder auch private Vermieter, die ihre Investitionen über ein Bankdarlehen finanzieren und gleichzeitig noch private Geldanlagen bei demselben Kreditinstitut unterhalten. Diese Steuerpflichtigen müssen die Kapitalerträge vielmehr im Rahmen der Veranlagung mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Eine unnötige Komplizierung stelle auch die eingeschränkte Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten aus Aktienverkäufen dar.
Auch die vorzeitige Besteuerung thesaurierter Erträge bei inländischen Investmentfonds führe zu Performancenachteilen und fördere tendenziell die Anlage in Auslandsfonds. Hierdurch würden zahlreiche zusätzliche Veranlagungen erforderlich, da die Anleger die Erträge aus Auslandsfonds in ihrer Steuererklärung deklarieren müssen. Der BVR: „Eine nachhaltige Vereinfachung der Besteuerung ist auf diese Weise nicht zu erreichen.“ (ots/ml)