Mit diesem Podcast endet unsere Serie zur Besteuerung von Firmenübertragungen nach dem neuen Unternehmenssteuergesetz. Der Berliner Steuerberater Karsten Schmidt zieht Bilanz und wägt Vor- und Nachteile der neuen Besteuerung gegenüber der alten Regelung ab. Ein klares Urteil mag er nicht treffen; zu sehr sei das Ergebnis vom Einzelfall abhängig, lässt er uns im Interview wissen. Eine echte Schwäche aber liege in der relativ schematischen Aufteilung in begünstigtes und unbegünstigtes Vermögen.
Um ein einleuchtendes Beispiel ist er nicht verlegen: Werden zum Beispiel vor der Übergabe Maschinen verkauft, um den Erlös nach der Übergabe in neue Produktivanlagen zu investieren, zählt nach den neuen Regeln in der Phase der Übergabe der für kurze Zeit als Barvermögen vorliegende Erlös zum nicht begünstigten Vermögen. Noch zahlreiche andere derartige – durchaus übliche – Geschäftsprozesse könnten in der Praxis zu Steuerproblemen führen. Vor allem, wenn eine Firmenübergabe unvorhergesehen und schnell erfolgen muss. (ml)
Weitere Quellen zum Thema
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