Wie der Verband der Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) gegenüber innoea consulting bestätigte, bezieht sich bei die Pressemitteilung auf ältere Studien aus dem Jahr 2001/2003 der BGIA.
Daher gibt es leider keine neueren Erkenntnisse über die Emissionsraten von Druckgeräten. Besonders der Aspekt der Ultrafeinstäube ist damit nicht ausreichend abgedeckt.
Die Studie des BGIA stützt sich bei der Risikoeinschätzung auf die geltenden Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte, welche im Vergleich der EU-weiten Außenluft-Feinstaub-Richlinie als zu lax gelten. Hintergrundinformationen dazu gibt es über unseren News-Letter – Feinstaubfakten – kostenlos abonnierbar unter feinstaub-fakten@innoea.de.