Das Recht, Namen schützen zu lassen, gibt es in Deutschland seit rund 130 Jahren. Im letzten Jahr wurden allein beim Deutschen Patent- und Markenamt über 72.300 Marken beantragt. Die Juristen beschreiben eine Marke nüchtern als „ein Zeichen, das geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden“. Für viele Konsumenten sind Marken jedoch schlicht Inbegriff ihres Lebensstils.
Für Unternehmer ist eine Marke Schutz vor Nachahmung durch die Konkurrenz und geistiges Firmenkapital. Wer diesen Schutz für seine Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, muss eine Marke anmelden.
Es gilt allerdings vorab eine Menge Fragen zu klären: Welche Art von Marke soll geschützt werden? Wo überall soll der Schutz gelten? Ist der gewünschte Name oder die gewünschte „Bildmarke“ überhaupt noch frei? Auf diese und noch viele andere Fragen geht unsere Autorin Sabine Philipp in ihrem Beitrag „Markenschutz – auf Antrag unverwechselbar „ ein. (ml)