Das Bundeszentralamt für Steuern hat im vergangenen Jahr in 17.941 Fällen ein Zwangsgeld verhängt, weil Unternehmen versäumt haben, der Behörde die vierteljährliche „zusammenfassende Meldung“ über Lieferungen in EU-Staaten zu übergeben. Dabei sind Geldbußen in Höhe von 455.392 Euro festgesetzt worden, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mitteilte.
Im zweiten Quartal des Jahres 2005 seien 9519 und im dritten Quartal 2005 34.306 zusammenfassende Meldungen nicht abgegeben worden, so das Bundeszentralamt. Die Zahl der nach Ablauf der Abgabefrist nicht vorliegenden zusammenfassenden Meldungen sei generell hoch, kritisierte die Regierung. So hätten im vergangenen Jahr 27,1% der Unternehmer an die Abgabe erinnert werden müssen, 2005 seien es 22,7% und 2004 18,5% gewesen. Erfahrungsgemäß würden aber nach der ersten Erinnerung etwa 80 Prozent der säumigen Unternehmer ihre zusammenfassende Meldung abgeben. (Deutscher Bundestag/ml)