Laut einer repräsentativen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen macht bislang weniger als die Hälfte der Bundesbürger von der Möglichkeit Gebrauch, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerker-Arbeiten oder Haushaltshilfen steuerlich geltend zu machen. So haben bis Mitte Juli 2007 erst 46,9% der deutschen Haushalte, in denen im letzten Jahr ein Handwerker beschäftigt wurde, den Arbeitslohn in ihrer Steuererklärung angegeben. Vor allem für Handwerksbetriebe bedeutet das, dass deutlichere Aufklärung über diese Steuersparmöglichkeit noch ein großes Auftragspotential aktivieren kann.
Peter Dewald, Geschäftsführer des Softwarehauses Sage Software GmbH, in deren Auftrag die Umfrage stattfand, rät Unternehmen, den Arbeitslohn stets gesondert auf ihren Rechnungen ausweisen und hier auch explizit auf die aktuellen Abschreibungsbedingungen hinweisen. „Eine solche Maßnahme würde nicht nur Geld in die Taschen der Verbraucher spülen. Auch die Hemmschwelle, einen Handwerker oder einen anderen Dienstleister für eine haushaltsnahe Arbeit zu beauftragen, würde fallen“, so Dewald weiter.
Der Software-Hersteller belässt es nicht nur bei guten Ratschlägen, sondern bietet auf der eigenen Website (leider erst nach einer Registrierung) einen Leitfaden für Unternehmen, die ihre Kunden besser über die Absetzbarkeit ihrer Arbeiten informieren und so ihre Dienstleistungsqualität noch verbessern wollen. Der Leitfaden enthält neben einem Infoblatt zu den rechtlichen Eckpunkten auch eine Vorlage, die Unternehmen für ihre Marketing-Maßnahmen einsetzen können, um so Kunden und Verbrauchern einen besseren Info-Service liefern zu können. (Sage Software/ml)