Passiert im Betrieb ein Unfall und besteht der Verdacht, dass die Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten wurden, kann es richtig ungemütlich für den Unternehmer werden. Schnell kommen in solchen Fällen die Gewerbeaufsicht oder gleich der Staatsanwalt ins Haus. Dabei steckt in den seltensten Fällen böse Absicht hinter dem Verstoß gegen die Vorschriften. Viel häufiger fehlt schlicht der Überblick über die Gefahren.
Maschinen, Werkzeuge, Substanzen und technische Verfahren, die in einem Betrieb verwendet werden, sind mittlerweile so komplex geworden, dass selbst erfahrene Sicherheitsbeauftragte kaum mehr in der Lage sind, alle Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Dazu trägt auch der immer kürzere Produktzyklus der gefährlichen Arbeitsmittel bei. Abhilfe bietet deshalb nur ein so genanntes Arbeitsschutz- Managementsystem. Unsere Autorin Sabine Philipp erklärt in ihrem Beitrag „Arbeitschutzmanagement – mit AMS auf der sicheren Seite bleiben“, was es damit auf sich hat. (ml)