Geschäfte werden zunehmend online abgewickelt. Sie sind rechtlich zwar genauso verbindlich wie schriftliche Verträge. Was aber, wenn der Absender später nichts mehr davon wissen will oder einen falschen Namen angegeben hat? In solchen Fällen ist am Ende der Vertrauensselige der Dumme.
Außer, das Geschäft wurde mit einer digitalen Signatur besiegelt. Was genau unter einer solchen Signatur zu verstehen ist, hat unsere Autorin Christine Lendt in ihrem Beitrag „Elektronische Signatur – zertifizierte Schlüssel garantieren für Dateien“ zusammengefasst. (ml)