Ein Rechtsanspruch auf Ausbildung sei aus Sicht der Bundesregierung rechtlich nicht durchsetzbar. Eine „rechtliche Verpflichtung der Wirtschaft würde voraussichtlich an den Vorgaben des Artikels 12 GG (unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit der Arbeitgeber) scheitern“, stellte die Bundesregierung in einer Antwort vom 27 April auf eine Anfrage der Linken fest.
Eine Selbstverpflichtung des Staates bedeute wiederum eine Abkehr vom dualen Ausbildungssystem, „die nicht ernsthaft gewollt sein kann“, so die Regierung weiter. Die Antwort der Regierung wurden am Dienstag dieser Woche veröffentlicht. (Deutscher Bundestag/ml)