Die Bundesregierung will das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße aktualisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die im Übereinkommen enthaltene Definition für „Fahrzeug“ an das EU-Recht angepasst werden soll. Außerdem soll bei dieser Gelegenheit das Initiativrecht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erweitert werden. Der Gesetzentwurf ist im Internet abrufbar. (Deutscher Bundestag/ml)