Ab morgen, dem 1. September, gelten neue gesetzliche Regelungen für Infodienste in der Telekommunikation. Diese treffen mittelständische Unternehmen z.B. dann, wenn sie Firmenhotlines per Telefon oder SMS anbieten. So hat der Gesetzgeber für Auskunftsdienste, Info-SMS und andere Mehrwertdienste die obligatorischen Preisangaben neu definiert. Für SMS-Dienste ab zwei Euro pro Nachricht gelten strengere amtliche Auflagen: Hier müssen Kunden eine Vorab-Nachricht mit nochmaliger Preisangabe abwarten und diese bestätigen.
Seltener wird die Neuregelung telefonischer Auskunftsdienste KMUs treffen: Bei diesen meist als eigenständige Mehrwertdienste betriebenen Auskunftsdiensten müssen die Kosten künftig nicht nur in der Werbung genannt, sondern auch zu Gesprächsbeginn angesagt werden.
Die Call-by-Call-Verbindungen bleiben von zusätzlichen Auflagen verschont. Bestenfalls im Zusammenhang mit Geschäftsreisen werden mittelständische Unternehmen durch die Einführung der neuen EU-Tarife für Gespräche im Ausland Änderungen verspüren – in diesem Fall in Form von geringeren Kosten. (BITKOM/ml)
Überblick des Bundesverbands Informationswirtschaft, Technologie und neue Medien (BITKOM) zu den Neuerungen in der Telekommunikation:
- Telefonische Premium-Dienste: Für Premium-Dienste mit 0900-Nummern gilt ein Höchstpreis von drei Euro pro Minute, wobei die Verbindung nach einer Stunde zwangsweise getrennt wird. Bei einem zeitunabhängigen Tarif darf der Service maximal 30 Euro kosten. 0900er-Nummern werden unter anderem für Börsen-Services, Rechtsberatung und zur Abrechnung im Internet genutzt.
- Telefon-Infodienste und Firmen-Hotlines: Für Infodienste wie die Telefonauskunft gilt jetzt einheitlich: Die Kosten müssen nicht nur in der Werbung genannt, sondern ab zwei Euro pro Minute zu Gesprächsbeginn nochmals angesagt werden. Das trifft auf Nummern zu, die mit 118 oder 012 beginnen, sowie auf manche Mobilfunk-Sprachdienste. Auch bei zeitunabhängigen Tarifen ab zwei Euro werden die Kosten am Anfang der Verbindung angesagt. Für Hotlines, die mit 0180 anfangen, gilt die Ansagepflicht nicht. Sie kosten höchstens 20 Cent pro Minute aus dem Telekom-Festnetz. In Werbematerialien muss aber auch bei solchen Nummern der Tarif zwingend genannt werden, wie es in der Praxis bereits seit langem üblich ist.
- SMS-Infodienste: Für SMS-Infodienste gelten künftig ähnliche Pflichten wie für die Telefonauskunft. Ab zwei Euro muss der Preis in einer vorgeschalteten Textnachricht angezeigt werden. Das macht etwa die Nutzung von SMS-Sportnachrichten oder Stau-Infos transparenter, aber auch umständlicher. Auch hier muss der Tarif ohnehin in der Werbung genannt werden.
- Roaming – Telefonieren im Ausland: Die Netzbetreiber haben die neuen EU-Regeln zum Telefonieren im Ausland umgesetzt. Sie sehen vor, dass abgehende Telefonate maximal 58 Cent und ankommende Gespräche bis zu 29 Cent kosten dürfen. Die meisten Kunden wurden automatisch auf die neuen Tarife umgestellt. Ausgenommen sind Nutzer, die Sondertarife fürs Roaming gebucht haben. So hatten viele Anbieter zur Urlaubssaison günstige Angebote geschaffen. Dort liegen die Minutenpreise teils unter den EU-Vorgaben.
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