Viele Unternehmen versäumten in der Vergangenheit – teils aus Unwissenheit – Künstlersozialabgaben zu leisten (wir berichteten mehrmals über die Folgen). Nun gibt es eine gute Nachricht zum Thema: Der Satz der Künstlersozialabgabe kann erneut gesenkt werden. Er beträgt laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Jahr 2008 nur noch 4,9% (nach 5,1% im Jahr 2007).
Trotz einer zunehmenden Zahl von Versicherten in der Künstlersozialversicherung und trotz der voraussichtlichen Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zur Jahresmitte 2008 kann der Abgabesatz für das kommende Jahr um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden. Der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung wird allerdings voraussichtlich weiter zunehmen.
Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung haben deshalb laut Regierung die Aufgabe, eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sicherzustellen. Die Deutsche Rentenversicherung hat damit begonnen, potenziell abgabepflichtige Unternehmen anzuschreiben und zur Meldung ihrer Honorarzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten aufzufordern.
Solche Honorarzahlungen fallen zum Beispiel im Rahmen von Werbemaßnahmen für ein bestimmtes Produkt oder für das eigene Unternehmen an und treten nicht nur bei typischen Verwertern wie Verlagen oder Galerien auf. Gleichzeitig werden die Versicherten von der Künstlersozialkasse intensiver und systematischer auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht und die Höhe der gemeldeten Einkommen überprüft.
Informationen rund um die Künstlersozialversicherung bietet die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (BMAS/ml)
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