Die Unternehmensteuerreform habe gravierende Folgen für den Einzelhandel, behaupten der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Durch die Neuregelung der Gewerbesteuer werde der Handel im Gesamtergebnis der Unternehmensteuerreform mehr be- als entlastet. Dies gelte unabhängig von der Rechtsform der Unternehmen, kritisieren die beiden Verbände.
Hauptursache dafür sei die Hinzurechnung eines Teils der Mieten, Pachten oder Leasing-Raten für die Geschäftslokale zum Gewerbeertrag mit in der Konsequenz deutlich höheren Gewerbesteuern. Dies belege eine gemeinsame Umfrage von DIHK und HDE mit konkreten Daten aus 800 Betrieben.
„Besonders betroffen von höheren Steuerzahlungen sind der Facheinzelhandel in den Innenstädten und die Nahversorger in den Wohngebieten. Zahlreiche Unternehmen, die Mehrbelastungen tragen müssen, weisen Gesamtsteuerlasten von über 60% aus“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
In nicht wenigen Fällen komme es zu einer gravierenden Substanzbesteuerung. Das gelte für gut verdienende Einzelhandelsbetriebe, vor allem aber auch für solche, die bereits mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Genth warnt: „Hier wird die Steuerlast, die teilweise den Verlust deutlich erhöht, zum endgültigen Aus dieser Betriebe führen.“
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben betont: „Bei unseren 250 durchgerechneten Fällen werden 87% der Personenunternehmen nach neuem Recht mehr belastet.“Die Beispiele seien nicht nur typisch für den Handel in der Innenstadt. Am Ende werde es bei Hotels und Gaststätten genauso sein.
Wansleben schätzt, dass insgesamt mindestens 250.000 mittelständische Unternehmen höher belastet werden. Das könne so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein. Und auch fiskalisch bestehe angesichts von 60 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen als geplant keine Notwendigkeit, an strukturellen Fehlern festzuhalten, so Wansleben weiter.
Die Verbände appellieren an die Koalition, die Ziele der Reformpolitik zum Nutzen aller Unternehmen weiter zu verfolgen und die nötigen Korrekturen schon im Jahressteuergesetz 2008 vorzunehmen. (DIHK/ml)