Wirtschaftswissenschaftler plädieren für Erfolgshonorare für deutsche Anwälte. Laut Bundesverfassungsgericht ist das Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte zudem verfassungswidrig. Bis zum 30. Juni 2008 hat der Gesetzgeber Zeit, eine entsprechende Regelung zu finden und darin zumindest Ausnahmetatbestände zu definieren oder das Verbot vollständig aufzuheben. In einem aktuellen Gutachten sprechen sich Bochumer Wissenschaftler vom Lehrstuhl für Human Resource Management der Ruhr-Universität Bochum (RUB) dafür aus, Erfolgshonorare zuzulassen.
Das Verbot habe in der Vergangenheit Rechtsanwälte und Mandanten massiv benachteiligt, so die Wissenschaftler um Prof. Dr. Stefan Winter. Es berühre nicht nur berufsständische Interessen, sondern verletzte „in eklatanter Weise“ Verbraucherinteressen von Rechtssuchenden in Deutschland.
Das Erfolgshonorar sei die beste denkbare Honorarform für einen Großteil der Mandate von Rechtsanwälten. Die gelegentlich auftretenden Probleme seien mit relativ einfachen regulatorischen Maßnahmen zu beheben. Die Furcht vor amerikanischen Verhältnissen beruhe im Wesentlichen auf Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten auf dem US-amerikanischen Rechtsmarkt, so die Forscher weiter.
Überreicht haben die RUB-Forscher ihre Stellungnahme unter anderem dem Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerium, den Rechtspolitischen Sprechern der Fraktionen im Bundestag, dem Deutschen Anwaltsverein und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Stellungnahme wurde von den RUB-Wissenschaftler auch im Internet veröffentlicht. (idw/ml)