Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt eine Verfassungsbeschwerde zweier Gaststättenbetreiber in Niedersachsen und Baden-Württemberg gegen das Rauchverbot. In den beiden Bundesländern gilt bereits seit August das neue Gesetz. Die Landesverbände des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands haben nach Aussage des Bundesverbands einstimmig beschlossen, gegen das Rauchverbot anzugehen.
Die Verfassungsbeschwerde soll in den nächsten Wochen beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz hatte zuvor in einem Gutachten für den Dehoga Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Niedersachsen geäußert. Es werde unverhältnismäßig in die Rechte von „Kleinstgastronomen“ eingegriffen. Der Zeitpunkt für eine Verfasssungsbeschwerde sei deshalb günstig.
Der Verband stellt vor allem auf die Umsatzeinbußen der Besitzer kleiner gastronomischer Betriebe, wie zum Beispiel Kneipen, Diskotheken und Zigarrenlounges ab. Diese müssten um ihre Existenz bangen. Dem Dehoga gehe es nach eigener Aussage lediglich um diese wirtschaftlich existentiell betroffenen Gruppen, nicht um das Rauchverbot als Ganzes.
Sollte das Bundesverfassungsgericht aber gegen das Gesetz eine einstweilige Anordnung erlassen, könnte diese das Rauchverbot dennoch generell kippen. (Dehoga/ml)