Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen in Zukunft wesentlich leichter und billiger gegründet werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, soll laut Entwurf von 25.000 auf 10.000 Euro sinken. Der Verringerung des Aufwands soll in Zukunft auch ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte Standardfälle dienen. Bei dessen Verwendung entfalle eine Beurkundung. Zusammen mit den ebenfalls entwickelten Mustern für die Handelsregisteranmeldung könne die Eintragung der Gesellschaft in das entsprechende Register in diesen Fällen ohne rechtliche Beratung bewältigt werden.
Wir berichteten bereits im Juni letzten Jahres über entsprechende Absichten der Bundesregierung. Nun endlich werde – so die Regierung – ein rechtspolitisches Signal gesetzt, dass die Gründung einer GmbH sehr kostengünstig, unbürokratisch und schnell erfolgen könne.
Die Rechtsform der GmbH soll außerdem besser gegen Missbrauch geschützt werden. Unter anderem werden nach den Vorstellungen der Regierung bei Führungslosigkeit eines Unternehmens auch die Gesellschafter verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen. Zudem würden die Geschäftsführer zur Erstattung der Kosten verpflichtet, wenn Zahlungen an Gesellschafter die Zahlungsunfähigkeit der GmbH herbeiführen würde. Durch das Zusammenspiel der Maßnahmen, so die Regierung, sollen redliche Unternehmer und ihre Geschäftspartner geschützt werden.
Der Bundesrat kritisierte an dem Entwurf, dass die Mustersatzung aus seiner Sicht aufgrund der fehlenden Flexibilität zu erheblichen Nachteilen führe. Eine individuelle Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags diene der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und beuge späteren Streitigkeiten vor. Für eine Mehrpersonengesellschaft sei die Mustersatzung völlig unzureichend.
Die Bundesregierung hält hingegen den Mustergesellschaftsvertrag für ausreichend. Die Einführung dieses Vertrages entspreche den Forderungen der Wirtschaft. Der Verzicht auf das Beurkundungserfordernis verringere zwar die Gründungsberatung, werde eine GmbH aber unter Verwendung des Mustergesellschaftsvertrags gegründet, bestehe kein höherer Beratungsbedarf als bei der Gründung einer Personenhandelsgesellschaft, bei der bereits jetzt keine Beurkundung erforderlich ist. Hinzu komme, dass auch das englische Recht für die Gründung einer „private company limited by share (Limited) kein Beurkundungserfordernis vorsehe.
Der Gesetzentwurf muss nun die verschiedene Gremien durchlaufen. (Deutscher Bundestag/ml)