Die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der Europäischen Union soll erleichtert werden. Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem eine EU-Richtlinie (2005/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden soll, deren Ziel es ist, Hindernisse bei der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von Heilberufen zu beseitigen.
Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts für freie Berufe der Universität Erlangen stellen die Heilberufe mit rund 300.000 Angehörigen den größten Anteil der Freiberufler. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte.
Mit der Richtlinie wird nun geregelt, dass das Berufs- und Aufsichtsrecht des Landes angewendet wird, in dem der Beruf ausgeübt wird. Berufliche Qualifikationen sollen zudem grundsätzlich von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden. Werden die geforderten Qualifikationen jedoch deutlich unterschritten, kann ein Ausgleichslehrgang oder eine Eignungsprüfung verlangt werden. Die Änderungen, die die Unions- und die SPD-Fraktion eingebracht hatten, beziehen sich vorrangig auf Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei Unzuverlässigkeit sowie auf die Vergleichbarkeit von Qualifikationen. (Deutscher Bundestag/ml)