Wer als Mittelständler den Schritt zur Aktiengesellschaft wagt, hat oft seine Probleme mit den speziellen Pflichten, die mit der AG-Rechtsform verbunden sind. Eine davon ist die jährliche Hauptversammlung der Aktionäre. Welche Vorbereitungen sind zu treffen? Wer ist einzuladen? Welche Regeln sind auf der Versammlung einzuhalten? Kann mir als Unternehmer ins Handwerk gepfuscht werden? Wer ist von wem und wie abhängig?
Auch wenn die Hauptversammlungen von kleinen, mittelständischen Unternehmen oft nur wenige Aktionäre umfasst – gerade diese können durch Attacken einzelner Quertreiber für einen Unternehmer brandgefährlich werden, wenn die Vorbereitung nicht stimmt oder der Unternehmer seine Rechte als Vorstand nicht kennt. Sabine Philipp hat in ihrem Beitrag „Hauptversammlung – Das jährliche Treffen der Anteilseigner“ das Wichtigste für Sie zusammengetragen. (ml)