Am vergangenen Donnerstag ist das „Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz – BARefG)“ in Kraft getreten. Mit der Reform reagierte die Bundesregierung auf die aktuelle Entwicklung bei der Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen. Für die geprüften Unternehmen bedeutet die Reform mehr Qualität bei den Prüfungen. Auf die Prüfer kommen allerdings neue Belastungen zu.
Wesentliche Ziele der Novelle sind laut Regierung die Stärkung der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer über Wirtschaftsprüfer und -prüfungsgesellschaften und die Schaffung eines international gleichwertigen Aufsichtssystems. Ermittlungszuständigkeit und Ermittlungskompetenzen der Wirtschaftsprüferkammer werden ausgeweitet. Die Wirtschaftsprüferkammer kann künftig auch in mittelschweren (bisher nur in leichten) Fällen von Berufspflichtverletzungen Ermittlungen gegen Wirtschaftsprüfer durchführen. Sie hat das Recht, Grundstück oder Geschäftsräume des Wirtschaftsprüfers zu betreten und besichtigen. Erstmals werden anlassunabhängige, stichprobenhafte Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern möglich sein, die kapitalmarktorientierte Unternehmen prüfen.
Mit weiteren Regelungen werde das geltende Recht an die aktuelle Berufspraxis der Wirtschaftsprüfer angepasst. Werbung etwa wird in den Grenzen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zulässig. Die Aufhebung zweier Verordnungen, der „Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer“ und der „Berufshaftpflichtversicherungs-Verordnung“, trägt nach Meinung der Regierung zur Deregulierung beim Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer bei.
Der Deutsche Buchprüferverband und Teile des Berufstandes der Wirtschaftsprüfer kritisieren die Reform allerdings, da ihrer Meinung nach vor allem die „anlassunabhängige Sonderuntersuchung“ kleine Wirtschaftsprüfungsunternehmen über Gebühr belasten wird. (BMWi/ml)