Wenn es um die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf Rechnungen geht, versteht der Staat keinen Spaß, immerhin geht es um sein Geld. Die Angaben sind nämlich eine unverzichtbare Grundlage, um Steuerabgaben überprüfen zu können. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kommt deshalb entsprechend teuer zu stehen. Das gilt für den Rechnungsaussteller, aber manchmal auch für seinen Kunden, wenn dieser eine solche Rechnung bezahlt.
Denn dem Kunden droht dann ebenfalls eine sofortige Betriebsprüfung, wenn es sich bei ihm um einen Gewerbebetrieb handelt. Privatkunden und Freiberufler bekommen zumindest unangenehme Fragen von ihrem Finanzamt gestellt. Beides aber hat kein Kunde gerne und war dann wohl auch die längste Zeit Kunde.
Was aber gehört genau auf die Rechnung? Welche Fristen sind einzuhalten, und welche Bestimmungen greifen? Unsere Autorin Lisa Reisch hat in ihrem Beitrag „Pflichtangaben auf Rechnungen – Der Fiskus besteht auf Vollständigkeit“ alles Wichtige dazu für Sie zusammengetragen. (ml)