Workshop zur Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet einen zweitägigen Workshop mit Trainingsmaßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen an. Der Workshop findet am 19. und 20. November 2007 in der BauA in Berlin statt. Er wurde von der Ärztekammer Berlin als zertifizierte Fortbildungsveranstaltung mit 19 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung jedoch erforderlich.

Bereits seit 1999 konkretisiert die Biostoffverordnung das Arbeitsschutzgesetz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Krankheitserregern). Anfragen und Erfahrungen aus Projekten zeigen aber, dass die darin geforderte Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis immer wieder Probleme aufwirft.

Vor diesem Hintergrund wurde der Workshop „Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ entwickelt. Der Workshop vermittelt nicht nur die theoretischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, sondern ermöglicht es den Teilnehmern, erworbenes Wissen praktisch anzuwenden. Dazu finden Übungen statt, deren Ergebnisse gemeinsam ausgewertet und diskutiert werden. Bei Begehungen von Arbeitsplätzen am zweiten Tag sollen beispielhaft Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe aufgezeigt werden. Anmeldung zum Workshop: Heidemarie Teubner, Tel. 030.515 48 42 92 oder per E-Mail an die Adresse teubner.heidemarie@baua.bund.de. (idw/ml)