Das Bundeskabinett hat Ende letzter Woche einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugestimmt, der die Anwerbung von Maschinen-, Fahrzeugbau- und Elektroingenieuren aus den neuen EU-Staaten erleichtern soll. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen sollen ab dem 1. November 2007 gelten.
Zwar können Neu-Unionsbürger schon bisher für alle qualifizierten Beschäftigungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass für diese Beschäftigungen keine bevorrechtigten inländischen Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen und die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer deutscher Beschäftigter. Mit der Verordnung wird bei Maschinen-, Fahrzeugbau- und Elektroingenieuren aus den neuen EU-Staaten auf diese Vorrangprüfung verzichtet.
Mit der Verordnung wird außerdem ausländischen Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen durch den Verzicht auf die Vorrangprüfung erleichtert, im Anschluss an das Studium eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Dies gilt in gleicher Weise für Neu-Unionsbürger wie für Ausländer aus Drittstaaten, die ihr Studium in Deutschland abschließen. (BMAS/ml)