Der Protest gegen die ursprünglich geplante Verschärfung der EU-Richtlinien zu elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz kam vor allem von den Kliniken und medizinischen Forschungseinrichtungen. Die Vorschriften hätten nach Meinung der Mediziner und Wissenschaftler den Einsatz der Magnetresonanztomographie (MRT) in der Heilbehandlung und Forschung am Menschen praktisch unmöglich gemacht. Deshalb will die Europäische Kommission die Richtlinie jetzt überarbeiten.
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Frist für die Einführung von Rechtsvorschriften über die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektromagnetischen Feldern um vier Jahre – d. h. bis 30. April 2012 – zu verlängern. Damit bleibt nach Meinung der EU-Kommission genug Zeit für eine inhaltliche Änderung der Richtlinie, um den jüngsten Forschungsergebnissen zu den möglichen Auswirkungen der Expositionsgrenzwerte auf die MRT Rechnung zu tragen.
„Die Kommission ist nach wie vor dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verpflichtet. Es war jedoch niemals beabsichtigt, mit dieser Richtlinie den Einsatz der MRT zu behindern. Die Kommission erachtet die MRT eindeutig als eine für Patienten sehr nützliche Technologie und wird die MRT-Forschung auch weiterhin finanziell fördern,“ beruhigt Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Mediziner und Wissenschaftler. Die Richtlinie sollte ursprünglich im April 2008 in Kraft treten.
Die Richtlinie betrifft übrigens nicht nur hochenergetische Felder, wie sie bei MRT-Geräten auftreten, sondern auch elektromagnetische Felder, die zum Beispiel in der Nähe von Röhrenbildschirmgeräten, mobilen Telefonen, Werkzeugmaschinen und WLAN-Stationen entstehen und damit auch in KMUs auftreten können. Deshalb muss auch der Mittelstand die weitere Entwicklung rund um das Thema aufmerksam beobachten. (EU-Kommission/ml)