Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Krankentagegeld dürfte vor allem Selbstständige interessieren. Im betreffenden Fall ging es um einen Architekten, der trotz Erkrankung Vorbereitungen für einen potentiellen Auftrag traf. Seine Krankenversicherung verweigerte ihm daraufhin das Tagegeld von rund 70 Euro pro Tag. „Recht so“, urteilte der in letzter Instanz zuständige Bundesgerichtshof. Warum das so ist, erläutert Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins im aktuellen Podcast. (ml)