Die Bundesregierung hat eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr radargestützter Navigations- oder Überwachungssysteme für den Schiffs- oder Flugverkehr in den Iran eingeführt. Dies geht aus einer Verordnung hervor, durch die die Ausfuhrliste, eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, geändert wird. Von der Genehmigungspflicht ist auch die jeweilige Software für diese Systeme betroffen.
Damit soll verhindert werden, dass solche Systeme möglicherweise für militärische Lagebilddarstellungen verwendet werden. Auslöser für diese Gesetzesänderung sind laut Regierung Übergriffe der iranischen Marine auf ausländische Schiffe. Mit der Sperre für Navigationsgeräte wolle man auch einer Kritik befreundeter Länder zuvorkommen. (Deutscher Bundestag/ml)