Die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union soll einfacher werden. Das ist gerade für kleinere Unternehmen vorteilhaft, die bisher Probleme hatten, säumige Kunden und Betrüger im Ausland zur Kasse zu bitten. Abhilfe soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schaffen, der einen entsprechenden EU-Rahmenbeschluss vom Juli 2003 in deutsches Recht umsetzt.
Der Bundesrat hat bereits im September klar gemacht, dass er mit dem Entwurf einverstanden ist. (Deutscher Bundestag/ml)