Selbstständige sind in anderen europäischen Ländern weitaus besser in die allgemeine soziale Sicherung einbezogen als in Deutschland. Das – so behauptet die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung – gelte vor allem für Schweden, wo Selbstständige zu weitgehend gleichen Bedingungen von den sozialen Sicherungssystemen erfasst werden wie abhängig Beschäftigte. Der Übergang von einem Erwerbsstatus in den anderen sei deshalb in dem skandinavischen Land kaum mit Nachteilen verbunden.
Aber auch Italien, Großbritannien und die Niederlande schneiden laut Stiftung im Vergleich mit Deutschland besser ab. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest Dr. Karin Schulze Buschoff. Die Forscherin hat gemeinsam mit Wissenschaftlern am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung die soziale Absicherung für so genannte „neue“ Selbstständige in diesen Ländern untersucht.
Allen Staaten gemeinsam sei, dass die zunehmende Ausgliederung von Unternehmensteilen und die beschäftigungspolitische Flexibilisierung die Zahl der Selbstständigen hat wachsen lassen. Oftmals würden diese „neuen“ Selbstständigen Klein- oder Solo-Unternehmen mit nur geringen Vermögenswerten betreiben. Sie passten nicht in das Profil der traditionellen Selbstständigen – verkammerte Berufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte, Mittelstandsbetriebe und Kleingewerbetreibende.
Vor allem in Deutschland habe die Zahl der Solo-Selbstständigen in den 90er-Jahren deutlich zugenommen: Zur Jahrtausendwende arbeitete hier jeder zweite Selbstständige allein. „Neue“ Selbstständige fänden sich vor allem in den unternehmensnahen Dienstleistungen und im Gesundheits- und Pflegesektor. Doch auch auf dem Bau würden abhängig Beschäftigte über Subunternehmertum, Contracting-Out und Franchising zu Selbstständigen. Für Solo-Selbstständige gelte: Für sie sei die Gefahr unsteter und niedriger Einkommen größer als bei anderen Selbstständigen. Die Absicherung sozialer Risiken – Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit – funktioniere in den untersuchten Ländern jedoch unterschiedlich gut.
Deutschland stelle nach der Studie in Europa eine Besonderheit dar: Selbstständige würden in der Regel von staatlichen Pflichtversicherungssystemen nicht erfasst. „Dahinter steht die Vorstellung, dass Selbstständige im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten nicht des kollektiven Schutzes der Solidargemeinschaft bedürfen und selbst Vorsorge treffen können“, so Schulze Buschoff. Doch besonders Solo-Selbstständige erzielten häufig geringe und unregelmäßige Einkommen. Der steigenden Tendenz zu wechselnden Erwerbsformen werde das deutsche Sozialversicherungssystem nur unzureichend gerecht. Immerhin: Seit Februar 2006 können Selbstständige sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern. (idw/ml)