Wer durch einen Mitbewerber mit unfairen Mitteln geschädigt wird, ist natürlich sauer und will dessen Treiben mit allen Mitteln stoppen. Als Erstes gilt es, Beweise für den Wettbewerbsverstoß zu sammeln. Schon für diesen ersten Schritt aber ist Wut ein denkbar schlechter Ratgeber, wie sich immer wieder zeigt. Denn vieles, was das normale Empfinden als gerecht betrachtet, ist juristisch verboten. Über ein interessantes Gerichtsurteil haben wir im August berichtet. Hier nun eine Bestandsaufnahme dessen, was erlaubt ist.
Wer sich nämlich im heiligen Zorn beim Beweisesammeln gehen lässt, hat schnell zum Schaden auch noch eine Klage des Verursachers am Hals. Das Wichtigste, was erlaubt und was verboten ist, hat unsere Autorin Sabine Philipp in ihrem Beitrag „Wettbewerbsverstöße dokumentieren – Beweisfotos können erlaubt sein“ zusammengestellt. (ml)