Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern ein Urteil veröffentlicht (Az. C-411/05), das auch auf deutsche Arbeitsverträge Auswirkungen hat: Ein Spanier hatte seinen Arbeitgeber wegen Altersdiskriminierung verklagt. Das Unternehmen Cortefiel Servicios SA hatte den Mitarbeiter zwangsweise in den Ruhestand entlassen, da dieser mit 65 Jahren die gültige Altersgrenze erreicht hatte. Diskriminierung wegen des Alters ist auch in Spanien verboten.
Nun stellte das EU-Gericht aber fest, dass eine altersmäßige Ungleichbehandlung in Form einer Zwangsverrentung zulässig ist, wenn dies eine gerechtere Verteilung der Arbeitsplätze zwischen den Generationen zum Ziel hat.
Der betreffende Passus in der Begründung lautet: „Ungleichbehandlungen wegen des Alters können unter bestimmten Umständen jedoch gerechtfertigt sein und erfordern daher besondere Bestimmungen, die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können. Es ist daher unbedingt zu unterscheiden zwischen einer Ungleichbehandlung, die insbesondere durch rechtmäßige Ziele im Bereich der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsmarktes und der beruflichen Bildung gerechtfertigt ist, und einer Diskriminierung, die zu verbieten ist.“ (EU-Komission/ml)