Nur wenige wirtschaftspolitische Diskussionen wurden in Deutschland so kontrovers und emotional geführt wie die um gesetzliche Mindestlöhne. Doch welche Auswirkungen hätten diese Löhne vor allem in den 3 Millionen KMU in Deutschland wirklich? Das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen (DIKMU) hat im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung die wahrscheinlichen Auswirkungen auf kleine mittelständische Unternehmen analysiert und eine große Zahl von Unternehmern nach Ihren Reaktionen bei Einführung eines Mindestlohns befragt.
Die komplette Studie „Auswirkungen eines Mindestlohns auf kleine und mittlere Unternehmen – Eine betriebswirtschaftliche Analyse nach Branchen, Betriebstypen und Standorten“ steht im Internet per Download zur Verfügung. Die Print-Version kann per E-Mail unter der Mailadresse claudia.unkelbach@fes.de bestellt werden. (DIKMU/ml)
Die wesentlichen Ergebnisse der Studie laut DIKMU:
- Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vernichtet keine Arbeitsplätze. In vielen Betrieben würden Mindestlöhne kaum Probleme bereiten, da sie im Rahmen üblicher anderer Kostensteigerungen ausfallen (einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde vorausgesetzt).
- Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist primär ein Problem für KMU in den neuen Bundesländern, insbesondere in den Grenzregionen nach Ost- und Mitteleuropa.Bei der Bestimmung der Mindestlohnhöhe sollte daher ein regionaler Lebenshaltungskostenindex Anwendung finden. Eine Differenzierung nach dem Lebenshaltungskostenindex würde dazu führen, dass Betriebe an „Hochpreisstandorten“ (z. B. München) tendenziell stärker belastet werden und gleichzeitig Betriebe in ländlichen, in ostdeutschen und grenznahen Regionen tendenziell entlastet werden. Eine derartige Differenzierung wäre eine Förderung des Standorts Ostdeutschland.
- In fünf der sieben untersuchten Branchen sind Preiserhöhungen die wahrscheinlichste Reaktion, um die höheren Personalkosten zu kompensieren. Dass dieser Weg von den Unternehmen als nahe liegend gesehen wird, ist in den Erfahrungen aus der Euro-Umstellung (besonders in der Gastronomie und im Bäckereihandwerk) sowie bei den jüngsten Preiserhöhungen für Lebensmittel begründet, die keine allzu großen Reaktionen der Kunden bewirkt haben.
- Die Einführung eines Mindestlohns treibt die Spezialisierung der Unternehmen voran. Um einem direkten Preisvergleich auszuweichen und die höhere Preisbereitschaft bei Kunden zu nutzen, werden viele Betriebe versuchen, als Spezial- oder Nischenanbieter am Markt aufzutreten. Auch im Handel und in der Gastronomie kann ein Ausweichen auf höherpreisige Marktsegmente erwartet werden.
- Die Einführung von Mindestlöhnen wird vielfach zu (auch heute schon praktizierten) „innovativen“ und zum Teil auch illegalen Wegen führen, mögliche Kostensteigerungen auszugleichen oder zu umgehen, wie z.B.
- tariflich nicht vereinbarte Arbeitszeitverlängerungen
- Schwarzarbeit
- Einbehalt von Überstunden– und Nachtzuschlägen
- Einsammeln von Trinkgeldern und deren Anrechnung als faktischer Lohnanteil
- Umgehungen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse
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