Der Mindeststreitwert in Verfahren vor Zivilgerichten und Arbeitsgerichten soll von 600 Euro auf 1000 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und der Zivilprozessordnung vor. Nach Meinung der Länderkammer übersteigen die Kosten des Rechtsstreits oft die Höhe des Streitwerts. Angesichts knapper Haushaltsmittel gelte es, die Justiz zu entlasten, wo immer dies möglich und verfassungsrechtlich zulässig sei. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates allerdings ab. Die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen in der Justiz dürften zu keinen unnötigen und unvertretbaren Verkürzungen des Rechtsschutzes für die Bürger führen, so die Vertreter der Regierung. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass ihnen eine Überprüfung erstinstanzlicher Urteile in angemessenem Umfang eingeräumt werde. Derzeit seien rund 57% aller amtsgerichtlichen Urteile durch die Berufung überprüfbar. Würden die Vorschläge der Länderkammer Realität, würde diese Quote auf unter 45% sinken. Nicht einmal jedes zweite amtsgerichtliche Urteil wäre dann noch überprüfbar. (Deutscher Bundestag/ml)