Die deutsche Wirtschaft könne durch Bürokratieabbau und eine bessere Gesetzgebung künftig um 794 Millionen Euro entlastet werden, rechnet der Nationale Normenkontrollrat der Bundesregierung in seinem Jahresbericht 2007 vor. Die Bundesministerien hätten dem Normenkontrollrat seit dem 1. Dezember 2006 insgesamt 225 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe vorgelegt, von denen bis zum 31. August 2007 190 auf Maßnahmen hin überprüft worden seien, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft senken könnten, heißt es in dem Bericht.
Das Ergebnis sei eine „durchaus positive Bilanz“. 160 Absätze, die Bürokratiekosten verursachten, seien in den Entwürfen geändert oder aufgehoben worden. Eine Umsetzung der Regelungsentwürfe in geltendes Recht hätte „eine deutliche Entlastung der Wirtschaft“ zur Folge. Allerdings sei zu beachten, betont der Bericht, dass in vielen Fällen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an den Entwürfen vorgenommen würden, die sich auf die Bürokratiekosten auswirken könnten.
Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben das Ziel gesetzt, Bürokratiekosten, die durch Gesetze verursacht werden, bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu reduzieren. Der im August 2006 gegründete Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges Beratungs- und Kontrollorgan. Er soll die Bundesregierung dabei unterstützen, neue Bürokratie zu vermeiden und bestehende zu reduzieren. In einem ersten Schritt konzentriert er sich auf die Entlastung der Wirtschaft und prüft dafür Gesetze und Verordnungen, die Informationspflichten für die Wirtschaft enthalten. Zu Informationspflichten zählen unter anderem Lohnsteueranmeldungen sowie Handelsregister- oder Grundbucheintragungen.
In einer ersten Bestandsmessung seien bis zum 30. September 2006 im gültigen Bundesrecht 10.900 Informationspflichten für die Wirtschaft identifiziert worden. Davon hätte rund ein Drittel (3474) in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums gelegen. (Deutscher Bundestag/ml)