Die Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung bleibt erhalten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales machte letzten Mittwoch den Weg für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung frei. Am Donnerstag wurde der Entwurf im Plenum dann erwartungsgemäß verabschiedet. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates.
Stimmt auch der Bundesrat zu – was allgemein erwartet wird –, ist die Sozialabgabenfreiheit für Betriebsrenten über 2008 (so die bisherige Befristung) hinaus gewährleistet. Damit sind Entgeltbestandteile, die zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wurden, bis zu einer Höhe von 4% vorerst unbefristet von Sozialversicherungsabzügen befreit.
Zwei weitere Neuerungen enthält der Gesetzentwurf: Erstens wird durch das neue Gesetz die Altersgrenze, ab der eine Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften gilt, von 30 auf 25 Jahre vorverlegt. Nach Meinung von Experten bringt das vor allem Frauen Vorteile, da diese häufig wegen Kindererziehungszeiten vor dem 30. Lebensjahr aus Unternehmen ausscheiden und dadurch bisher die Anwartschaften verloren haben.
Zweitens wird durch das Gesetz die Riester-Zulage für Kinder, die am 1. Januar 2008 oder später geboren wurden und kindergeldberechtigt sind, auf jährlich 300 Euro erhöht. (Deutscher Bundestag/ml)